Margeritenwiese - Foto: Christoph Buchen

FAQ – Häufige Fragen

Welche Behörde ist in Magdeburg für den Artenschutz zuständig?

Für den Artenschutz ist in Magdeburg die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie gehört zum Fachdienst Umweltamt.

Untere Naturschutzbehörde
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

0391 540 2629

naturschutz@ua.magdeburg.de

Wo bekomme ich Informationen zu passenden Nisthilfen und Quartieren?

Wenn es sich bei den Nistkästen/Quartieren um angeordnete Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde handelt, erhalten Sie dort auch Informationen zu passenden Produkten. Die Mitarbeitenden können Sie je nach individuellen Gegebenheiten vor Art beraten. So können Sie Lösungen finden, die auch weitere Umstände berücksichtigen, beispielsweise den Denkmalschutz.

In unserem Downloadbereich finden Sie zahlreiche Bauanleitungen für Nistkästen und Quartiere. Diese enthalten auch jeweils Informationen zum passenden Standort und der richtigen Befestigungsweise.

Eine große Auswahl an Vogelhäusern, Nisthilfen und Fledermauskästen finden Sie auch im NABU-Shop!

Ich habe Vogelnester/Fledermausquartiere am Haus und möchte Sanierungsarbeiten durchführen. An wen muss ich mich wenden?

Etwa ein Jahr vor Beginn der Bauarbeiten sollten Sie Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen. Durch eine vorrauschauende Planung lassen sich Gebäudesanierungen und Artenschutz gut aufeinander abstimmen. So werden beispielsweise durch Bauzeitenregelungen die Monate der Brut und Jungenaufzucht berücksichtigt. Ausgleichsmaßnahmen wie das Anbringen von Nistkästen und Quartieren führen dazu, dass Lebensräume auch nach der Sanierung erhalten bleiben.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Artenschutz und was das für Gebäudesanierungen bedeutet, finden Sie hier.

Ich habe beobachtet, dass ein Nest entfernt wurde/wird. Was soll ich tun?

Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde auf!

Untere Naturschutzbehörde
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

0391 540 2629

naturschutz@ua.magdeburg.de

Gebäudebrüter und Fledermäuse samt ihrer Nester und Quartiere sind das ganze Jahr über geschützt. Das unrechtmäßige Entfernen der Nester stellt somit eine Straftat dar.

Bei der Unteren Naturschutzbehörde können Sie erfragen, ob das Entfernen der Nester genehmigt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, übermitteln Sie den Mitarbeitenden dort bitte Ihre Beobachtungen. Versuchen Sie mithilfe von Fotos Beweise darüber zu sichern, dass Nester vorhanden waren und entfernt wurden/werden und von wem diese Maßnahme durchgeführt wurde/wird.

Viele Gebäudebrüter sind standorttreu und kehren jedes Jahr zu ihren Nestern zurück. Melden Sie uns daher den Standort über das Meldeformular. Bei den sonstigen Angaben können Sie eintragen, dass die Nester entfernt wurden und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist.

Die genaue Art der gebäudebewohnenden Vögel oder Fledermäuse ist mir unbekannt. Kann ich dennoch eine Meldung aufgeben?

Sie haben im Meldeformular die Möglichkeit, unter Art „unbekannt/andere“ auszuwählen. In dem sich öffnenden Zusatzfeld können Sie eintragen, welche Beobachtungen Sie gemacht haben, z. B. „kleine Vögel mit schwarzen Federn, die blau schimmern“ oder „die Vögel bauen unter der Dachkante ein unregelmäßiges Nest aus Zweigen und Halmen“.

In unseren Artenporträts finden Sie außerdem Informationen zu den Arten, die häufig oder gelegentlich an Gebäuden brüten.

Wie kann ich einen falschen Eintrag in meiner Meldung korrigieren?

Wenn Sie das Meldeformular absenden und in der Zusammenfassung Ihrer Daten einen Fehler entdecken, wählen Sie bitte die Option „Angaben korrigieren/ergänzen“ aus. In dem dazugehörigen Formularfeld können Sie uns mitteilen, welche Angaben korrigiert werden müssen. Sobald Sei den Button „Korrektur absenden“ klicken, werden Ihre Änderungswünsche inklusive Ihrer Eintragungen aus dem Meldeformular an uns übermittelt.

Ich habe ein verletztes oder hilfsbedürftiges Wildtier (z. B. Vogel oder Fledermaus) gefunden – was soll ich tun?

Wenn Sie ein verletztes, geschwächtes oder offensichtlich hilfsbedürftiges Wildtier entdecken, ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Bitte bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr und fassen Sie Wildtiere nur an, wenn es unbedingt erforderlich ist (z. B. bei akuter Verkehrsgefahr).

Akute Notfälle – sofort Hilfe holen

Befindet sich das Tier in einer akuten Gefahrenlage (z. B. eingeklemmt, in einem Schacht, auf einem Dach oder stark verletzt), wenden Sie sich bitte direkt an:

  • Feuerwehr Magdeburg / Tiernotrettung
    Tel.: 112 oder (0391) 540 10 (Amtsleitung)

Die Feuerwehr ist für technische Rettungen und schwer zugängliche Einsatzorte zuständig.

Verletzte Wildtiere – medizinische Einschätzung

Ist das Tier verletzt, aber nicht in unmittelbarer Gefahr, empfiehlt sich der Kontakt zu:

Tierärzte können einschätzen, ob eine Behandlung möglich und sinnvoll ist oder eine spezialisierte Stelle eingeschaltet werden sollte.

Wildtierauffangstationen & spezialisierte Hilfe

Beratung & rechtliche Fragen (geschützte Arten)

Bei artenrechtlichen Fragen, z. B. ob ein Tier aufgenommen oder vorübergehend gepflegt werden darf, hilft:

Hinweis: Die Naturschutzbehörde berät, führt jedoch keine akuten Rettungseinsätze durch.

Weitere kommunale Ansprechpartner

Je nach Situation können auch folgende Stellen unterstützen oder weitervermitteln:

  • Ordnungsamt Magdeburg
    Tel.: (0391) 540 0
    Zuständig bei Gefahren im öffentlichen Raum oder auffälligem Tierverhalten
  • Veterinäramt Magdeburg
    Tel.: (0391) 540 6200 / 6222
    E-Mail: veterinaerwesen@avl.magdeburg.de
    Ansprechpartner für Tierseuchen, Tierhaltung und übergeordnete Fachfragen
  • Bürgerhotline 115
    Tel.: 115
    Zentrale Behördennummer – vermittelt bei Bedarf an die zuständige Stelle

Fundtiere & Tierheime

Handelt es sich möglicherweise um ein entlaufenes Haustier oder ein nicht eindeutig wildlebendes Tier, wenden Sie sich an:

  • Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg
    Tel.: (0391) 25 37 631
  • Tierheim Burg
    Tel.: (03921) 98 50 32
    Zuständig für den Landkreis Jerichower Land

Wichtiger Hinweis:

Bitte nehmen Sie Wildtiere nur dann mit, wenn sie eindeutig verletzt, hilflos oder in unmittelbarer Gefahr sind. Viele Jungtiere wirken verlassen, werden aber weiterhin von ihren Eltern versorgt. Im Zweifel lieber erst telefonisch beraten lassen, bevor gut gemeinte Hilfe dem Tier schadet.

Nicht jedes Tier kann einfach mitgenommen werden:
Bei geschützten Arten und vielen Säugetieren gilt besondere Rechtslage. Ohne Absprache kann die Aufnahme problematisch oder rechtlich eingeschränkt sein.

Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gern bei der Einschätzung und vermitteln die passende Anlaufstelle.

Ich habe einen Jungvogel gefunden, was soll ich mit ihm machen?

Viele Jungvögel verlassen das Nest bereits, bevor ihr Gefieder richtig ausgebildet ist und sie fliegen können. Über Bettelrufe stehen sie aber weiterhin im Kontakt mit ihren Eltern und werden fortlaufend gefüttert. Die Jungvögel wirken in dieser Situation scheinbar hilflos, sind es aber meist nicht.

Sollten Sie einen Jungvogel finden, nehmen Sie das Tier bitte nicht direkt auf, sondern beobachten Sie seinen Zustand und die nähere Umgebung. Handelt es sich um einen fast flüggen Vogel, der gesund und agil aussieht, belassen Sie ihn an Ort und Stelle. Sitzt er an einer gefährlichen Position, z. B. an einer Straße, können Sie ihn vorsichtig an einen sicheren Platz in der Nähe tragen. Dies kann beispielsweise ein Stück Wiese oder ein Gebüsch sein.

Hilfe brauchen junge Vögel nur, wenn sie krank oder verletzt sind. In diesem Fall können Sie sich an die oben genannten Aufnahmestationen wenden ("Ich habe ein verletztes oder hilfsbedürftiges Wildtier (z. B. Vogel oder Fledermaus) gefunden – was soll ich tun?").

Eine weitere Ausnahme bilden junge Mauersegler. Gerade bei hohen Temperaturen im Sommer stürzen die Jungvögel auf der Suche nach Abkühlung aus ihrem Nest. Im Gegensatz zu anderen Vogelarten werden Mauersegler außerhalb des Nestes aber nicht weiter gefüttert. Sollten Sie ein Tier finden, kontaktieren Sie bitte die oben genannten Anlaufstellen.

Wie kann ich mich darüber hinaus für den Artenschutz engagieren?

In unserem Downloadbereich finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Artenschutz und wie Sie selbst aktiv werden können – z. B. bei der Aktion „Schwalbenfreundliches Haus“ oder der Vogel- und Fledermausfreundlichen Gestaltung Ihres Gartens.

Beim NABU finden Sie in der Rubrik „Ökologisch Leben“ zahlreiche Tipps und Hintergrundinformationen, wie Sie sich in Ihrem Alltag für den Arten- und Klimaschutz einsetzen können. Dazu gehören beispielsweise die naturnahe Umfeldgestaltung, Energieversorgung oder nachhaltiges Einkaufen.

Über uns

Der Naturschutzbund (NABU) ist der größte und älteste Naturschutzverband Deutschlands.

Wir, der NABU Kreisverband Magdeburg, engagieren uns vorwiegend im urbanen Raum, koordinieren regionale Artenschutzprojekte, organisieren Umweltbildungsangebote und laden zu Fachvorträgen und Exkursionen ein.

Projektträger

Gefördert, entwickelt und betreut durch den NABU Kreisverband Magdeburg e.V.

Kontakt

Naturschutzbund Deutschland
Kreisverband Magdeburg e.V.
c/o Marcus Pribbernow
Harnackstr. 4
39104 Magdeburg

Projektleitung: Grit und Jonas Liebelt

Spenden für die Natur

Unterstützen Sie unsere Naturschutzarbeit vor Ort.

Volksbank Magdeburg
IBAN: DE69 8109 3274 0001 6710 49
BIC: GENODEF1MD1

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